Arbeitsschutzgesetz
Gemäß §9 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten vermieden oder angemessen minimiert werden; dabei ist auch zu gewährleisten, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz bei Gefahr verlassen können.
Nach §10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Darüber hinaus sieht §12 Abs. 1 ArbSchG vor, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten ausreichend und in geeigneter Form über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen hat. Diese Pflichten umfassen auch Unterweisungen zu Brandbekämpfungsmaßnahmen.